Staatliche Förderung von Energiesparmaßnahmen


Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, bündelt die Bundesregierung seit 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.

 

Gefördert wird der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Insgesamt betragen die Direktzuschüsse bis zu 20% für die LED Beleuchtung in Bestandsgebäuden.

 

  • Der komplette Leuchtenaustausch
  • Erforderliche Nebenarbeiten und Komponenten
  • Die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts

Mindestanforderungen an die Systemlichtausbeute

  • 120 Lm/W bei LED Beleuchtungssystemen
  • 140 Lm/W bei LED Lichtbandleuchten 

 

  • Deutliche Energieeinsparungen (Reduzierung der Stromkosten ab dem 1. Tag)
  • Schneller Return on Invest 
  • Bei Finanzierung ab Monat 1 Cash-positiv
  • Easy to do with Ansorg (Komplettpaket)
  • Aufwertung der Verkaufsfläche (brillante Lichtqualität und beste Warenpräsentation)
  • Nachhaltigkeit (CO2-Reduzierung)

 

 

Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 vor dem Hintergrund der angespannten Energieversorgungslagen zwei Verordnungen zur kurz- und mittelfristigen Energieeinsparung beschlossen.

Energieintensive Unternehmen werden ab dem 1. Oktober 2022 verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Dies gilt für Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr, mit einem bereits durchgeführten Energieaudit (= Analyse von Verbräuchen und Einsparpotenzialen).

Zu den möglichen Effizienzmaßnahmen zählen beispielsweise der Austausch von Beleuchtungen mit LED oder die Optimierung von Arbeitsabläufen und -prozessen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW Bank

Bundesförderung für effiziente Gebäude

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