Garantie

 

Ansorg produziert nach neuestem Stand der Technik und setzt hierfür stets hochwertige Materialien und Komponenten ein. In Verbindung mit einem kontinuierlichen Prozess zur Sicherung der Qualität wird so der hohe Standard der Produkte sichergestellt. Auf dieser Basis gibt die Ansorg GmbH in Ergänzung zu den gesetzlichen bzw. kaufvertraglichen Sachmängelrechten folgende Garantien:

Garantiebedingungen

1. Die Ansorg GmbH gewährt nach Maßgabe der folgenden Bedingungen

a) auf Leuchten der Marke Ansorg eine Garantie von 5 Jahren. Die Garantie erstreckt sich - vorbehaltlich Buchst. b) - nicht auf Leuchtmittel, und zwar unabhängig davon, ob diese bei Lieferung bereits in die Leuchten eingesetzt sind oder separat mitgeliefert werden.

b) in Erweiterung zu Buchst. a) auf alle LED-Module, die werksseitig in Leuchten der Marke Ansorg eingebaut wurden, eine Garantie von 5 Jahren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die von einer LED ausgesendete Lichtmenge aus technischen Gründen mit fortschreitender Lebensdauer abnimmt. Ein Lichtstromrückgang  bis zu einem Wert von 0,6 %/1.000 Betriebsstunden stellt somit keinen Mangel im Sinne dieser Garantiebedingungen dar.

Die Garantie umfasst alle Produktausfälle, die die mittlere Nennausfallrate übersteigen. Bei elektronischen Betriebsgeräten bzw. Bauteilen wie LED Module beträgt die mittlere Nennausfallrate 0,2 %/1.000 Betriebsstunden, sofern die mittlere Nennlebensdauer und Nennausfallrate der Geräte oder Bauteile in den Produkt- und Anwendungsspezifikationen (Datenblatt, Produktbroschüre und dergleichen) nicht anders definiert sind.

Handelswaren (Zukaufsprodukte, die unter Fremdlabel weiterverkauft werden) sind von dieser Vereinbarung ausgeschlossen. 

Ein Garantiefall liegt vor, wenn

  • innerhalb der Garantiezeit (Ziff. 2) ein Sachmangel auftritt und
  • die weiteren Garantievoraussetzungen (Ziff. 3) erfüllt sind.

Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes (Ziff. 4) ist Ansorg von der Garantieverpflichtung befreit.

2. Die Garantiezeit beginnt mit der Übergabe des Produkts an den Kunden. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass innerhalb der Garantiezeit ein Mangel aufgetreten ist. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen wird dem Kunden daher dringend empfohlen, den Lieferschein aufzubewahren.

3. Weitere Voraussetzungen für die Garantieleistung sind,

  • dass, sofern das Produkt bzw. die Beleuchtungsanlage nicht vom Kunden oder einem von ihm beauftragten Dritten projektiert und installiert wurde, die Beleuchtungsanlage nach den jeweils gültigen IEC-Standards projektiert und installiert wurde,
  • dass an dem Produkt die nach den Vorgaben des Herstellers gebotenen Wartungs- und Pflegearbeiten durchgeführt wurden. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Wartung und
  • dass die Beauftragung der Lieferung nach dem 25.07.2018 erfolgte.

Ansorg steht jedoch zur Erhaltung seiner Garantieansprüche der Nachweis offen, dass ein aufgetretener Sachmangel nicht auf eine Verletzung der vorstehenden Obliegenheiten zurückzuführen ist.

4. Beruht ein Mangel auf einer der nachfolgend aufgeführten Ursachen, entfällt die Garantieverpflichtung:

a) unsachgemäßer Gebrauch, Missbrauch des Produkts oder Defekt, der auf das Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen ist, insbesondere bei Nichtbeachtung von Anweisungen oder technischen Hinweisen in den Bedienungsanleitungen und/oder Installationshinweisen,

b) Fehler oder Schwankungen in der Versorgungspannung bzw. in den Stromkreisen,

c) anormale Einsatzbedingungen,

d) höhere Gewalt wie z.B. Feuer, Überflutung

e) Verwendung von fehlerhaftem oder nicht kompatiblem Zubehör (unabhängig davon, ob es von Ansorg hergestellt oder geliefert wurde).

5. Zur Abwicklung eines Garantiefalls hat der Kunde das mangelhafte Produkt bei Ansorg  anzumelden. Der Kunde erhält daraufhin von Ansorg eine Retourenummer, um das mangelhafte Produkt an Ansorg zurück senden zu können. Zu beachten ist, dass bei Produkten, deren Serien- oder Chargen-Nr. beschädigt, geändert oder unkenntlich ist, der von Ansorg gemäß Ziff. 2 zu führende Nachweis erschwert oder nicht möglich sein kann.

Der Kunde ist verpflichtet, Ansorg die, im Zusammenhang mit den geltend gemachten Garantieansprüchen, relevanten Auskünfte zu erteilen.

6. Die Garantieleistung besteht nach Wahl Ansorgs entweder in der kostenlosen Lieferung eines Ersatzprodukts oder in der Gutschrift des vom Kunden für das mangelhafte Produkt gezahlten Kaufpreises (bzw. Kaufpreisteils). Kosten für den Ein- und Ausbau der Produkte werden nicht übernommen. Im Falle einer Ersatzlieferung kann es aufgrund von technischen Änderungen zu geringfügigen optischen und nutzungsbedingten lichttechnischen Abweichungen im Vergleich zum ursprünglichen Produkt kommen.

 

 

 

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