Beratung & Service

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Energieersparnis & bis zu 20% staatliche Förderung für Ihre nachhaltige Beleuchtungslösung

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem vereinfachten und optimierten Förderangebot. Gefördert wird auch der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.

Aktuelle Information: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ab dem 22.02.2022 wieder in Kraft getreten - Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Einem besseren Kauferlebnis: Ansorg sichert die beste Wareninszenierung mit Licht
  • Energieeinsparung durch modernste Lichttechnik und intelligente Lichtplanung: Ansorg sichert mehr Licht mit weniger Leuchten
  • Staatliche Förderung für noch mehr Wirtschaftlichkeit und schneller Kapitalrentabilität: Ansorg berät Sie umfassend und kompetent

Die Umrüstung Ihrer Bestandsbeleuchtung auf moderne und effiziente LED-Technologie lohnt sich dreifach.

Eckdaten zur Bundesförderung

  • Bis zu 20 % Direktzuschüsse für LED Beleuchtung in Bestandsgebäuden
  • Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch. erforderliche Nebenarbeiten und Komponenten sowie die Erstellung eines Beleuchtungskonzepts
  • Lampen, die für den späteren Einbau oder für den Einbau in bestehende Bestandsleuchten vorgesehen sind, zum Beispiel Retrofit, Ersatzlampen, sind nicht förderfähig

Leuchtenanforderungen

Die Systemlichtausbeute muss mindestens

  • 120 Lm/W bei LED Beleuchtungssystemen
  • 140 Lm/W bei LED Lichtbandleuchten betragen

Der Lichtstromerhalt muss mindestens folgende Werte erreichen:

  • LED-Leuchten ≥ 80 % (L80) bei 50.000 Betriebsstunden
  • alle anderen Beleuchtungstypen größer oder gleich 90 % bei 16.000 Betriebsstunden

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.

Haben Sie Fragen zur BEG Förderung Ihrer geplanten Investition?

Bei der Beantragung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte notwendig. Finden Sie gemeinsam mit Ansorg einen passenden Berater.

Energie-Effizienz-Experten

Wenden Sie sich an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Energieeffizienz-Programms mit effizienten Licht-Lösungen.

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