Beratung & Service
Energieersparnis & bis zu 20% staatliche Förderung für Ihre nachhaltige Beleuchtungslösung
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, als Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030, bündelt die Bundesregierung ab 2021 ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in einem vereinfachten und optimierten Förderangebot. Gefördert wird auch der Einbau von Beleuchtungssystemen mit hoher Systemlichtausbeute und hohem Lichtstromerhalt. Förderfähig ist der komplette Leuchtentausch einschließlich sonstiger erforderlicher Nebenarbeiten und Komponenten sowie Erstellung eines Beleuchtungskonzepts.
Aktuelle Information: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ab dem 22.02.2022 wieder in Kraft getreten - Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Systemlichtausbeute muss mindestens
Der Lichtstromerhalt muss mindestens folgende Werte erreichen:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro (brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
Bei der Beantragung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte notwendig. Finden Sie gemeinsam mit Ansorg einen passenden Berater.
Wenden Sie sich an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der erfolgreichen Umsetzung Ihres Energieeffizienz-Programms mit effizienten Licht-Lösungen.